Im September 2023 verabschiedete der Bundestag das Energieeffizienzgesetz (kurz: EnEfG), das konkrete Vorgaben zur Steigerung der Energieeffizienz festlegt. Erstmals werden darin auch Effizienzstandards für Rechenzentren definiert.
Was das EnEfG beinhaltet und welche Bestimmungen es umfasst, erfahren Sie bei uns.
Unser Beitrag über das EnEfG im Überblick:
Was ist das EnEfG?
Am 21. September 2023 hat der Deutsche Bundestag das EnEfG (vollständig: „Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes“) verabschiedet und damit verbindliche Energieeffizienzziele eingeführt. Das Gesetz gibt der Energieeffizienz erstmals einen klaren rechtlichen Rahmen. Es enthält spezifische Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz für die öffentliche Hand, Unternehmen und definiert zum ersten Mal Standards für die Energieeffizienz von Rechenzentren.
Mit diesem neuen Gesetz schafft die Bundesregierung außerdem erstmals einen sektorübergreifenden Rahmen für Maßnahmen zur Energieeinsparung. Das EnEfG legt Zielvorgaben für die Primär- und Endenergie fest, die auf den aktualisierten Anforderungen der EU-Energieeffizienzrichtlinie basieren.
Ein kurzer Überblick: Primärenergie umfasst sowohl erneuerbare Energiequellen wie Windkraft, Sonnenenergie, Wasserkraft und Biomasse als auch fossile Energieträger wie Erdgas, Erdöl und Kohle. Diese Energie wird in nutzbare Formen wie Strom, Wärme oder Kraftstoff umgewandelt und anschließend an private Haushalte oder industrielle Verbraucher weitergeleitet. Der Endenergieverbrauch spielt dabei eine zentrale Rolle bei der Erreichung der Ziele der Energiewende.

EnEfG soll für mehr Energieeffizienz sorgen. Bild: Pexels/Narcisa Aciko
Das EnEfG im Detail
Das Energieeffizienzgesetz umfasst mehrere Regelungen. Die wichtigsten Punkte im EnEfG sind folgende:
- Energieeffizienzziele: Das EnEfG setzt klare Vorgaben zur Reduzierung des Primär- und Endenergieverbrauchs in Deutschland bis 2030. Um frühzeitige Planungssicherheit für Investitionen zu gewährleisten, wird zudem ein langfristiges Ziel für die Senkung des Endenergieverbrauchs bis 2045 angestrebt. Konkret sollen bis 2030 rund 500 Terawattstunden (TWh) weniger Endenergie verbraucht werden als derzeit.
- Energieeinsparpflichten von Bund und Ländern: Ab 2024 sind Bund und Länder dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Energieeinsparung umzusetzen. Diese sollen bis 2030 jährlich Einsparungen von 45 TWh beim Bund und 3 TWh bei den Ländern erreichen.
- Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei der Energieeinsparung: Um ihrer Vorbildfunktion bei der Steigerung der Energieeffizienz gerecht zu werden, führen Bund und Länder künftig Energie- oder Umweltmanagementsysteme ein. Darüber hinaus verpflichtet das Energieeffizienzgesetz zur Umsetzung von Maßnahmen, die eine jährliche Reduzierung des Gesamtendenergieverbrauchs um 2 Prozent erzielen sollen. Welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden, liegt in der eigenständigen Entscheidung der jeweiligen öffentlichen Einrichtungen von Bund und Ländern.
- Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen für Unternehmen: Das EnEfG verpflichtet Unternehmen mit einem hohen Energieverbrauch (durchschnittlich über 7,5 Gigawattstunden [GWh]) zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen. Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch ab 2,5 GWh sollen zudem wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen in Umsetzungsplänen dokumentieren und öffentlich zugänglich machen.
- Vermeidung und Verwendung von Abwärme: Künftig soll Abwärme aus Produktionsprozessen möglichst vermieden werden. Falls eine Vermeidung nicht möglich ist, soll sie effizient genutzt werden. Zudem werden Informationen zu Abwärmepotenzialen in Unternehmen auf einer neuen Plattform gesammelt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
- Energieeffizienz- und Abwärmeanforderungen für Rechenzentren: Rechenzentren unterliegen künftig verbindlichen Energieeffizienzstandards. Zudem wird die Nutzung von Abwärme verpflichtend, da hier erhebliche Effizienzpotenziale bestehen. Betreiber großer Rechenzentren müssen außerdem erneuerbare Energien für ihren Betrieb nutzen, ihren Energieverbrauch in einem öffentlichen Register erfassen und ihre Kunden über den spezifischen Energieverbrauch informieren.
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Energieverbrauch nachhaltig und spürbar zu reduzieren.

EnEfG betrifft Rechenzentren. Bild: Pexels/panumas nikhomkhai
Rechenzentren müssen energieeffizienter betrieben werden
Die Verpflichtung zur Validierung oder Zertifizierung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems für Betreiber von Rechenzentren tritt ab 2026 in Kraft. Sie gilt für öffentlich-rechtliche Unternehmen ab einer Nennanschlussleistung von 300 Kilowatt (kW) und für private Unternehmen ab 1 Megawatt (MW).
Darüber hinaus legt das EnEfG Grenzwerte für Rechenzentren mit einer Nennanschlussleistung von mindestens 300 kW fest. Diese müssen im Jahresdurchschnitt eingehalten werden. Für neue Rechenzentren gilt ab Juli 2026 eine maximale Energieverbrauchseffektivität von 1,2. Bestehende Rechenzentren dürfen ab Juli 2027 einen Wert von 1,5 und ab Juli 2030 maximal 1,3 nicht überschreiten.
Ein weiterer zentraler Aspekt des EnEfG betrifft die entstehende Abwärme. Unternehmen sind verpflichtet, diese nach dem Stand der Technik so weit wie möglich zu vermeiden und zu reduzieren – soweit dies unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und betrieblicher Rahmenbedingungen machbar und zumutbar ist.
Abwärme aus Rechenzentren effizient verwerten
Neue Rechenzentren sind künftig verpflichtet, einen bestimmten Mindestanteil ihrer Abwärme entweder selbst zu nutzen oder für Wärmenetze bereitzustellen. Die vorgeschriebenen Anteile steigen schrittweise:
- Inbetriebnahme ab Juli 2026: mindestens 10 Prozent der Abwärme ab zwei Jahren nach Inbetriebnahme
- Inbetriebnahme ab Juli 2027: mindestens 15 Prozent der Abwärme ab zwei Jahren nach Inbetriebnahme
- Inbetriebnahme ab Juli 2028: mindestens 20 Prozent der Abwärme ab zwei Jahren nach Inbetriebnahme
Zur Umsetzung der Abwärmebereitstellung sieht das EnEfG zwei Möglichkeiten vor. Im Idealfall wird eine Vereinbarung mit einem Abnehmer getroffen, um die Abwärme direkt zu nutzen. Falls sich kein Abnehmer findet, kann stattdessen ein Angebot zu den Gestehungskosten erfolgen.
Energieeffizientes Arbeiten beginnt natürlich nicht erst bei den Rechenzentren, sondern mit ein paar einfachen Tipps kann man bereits gut im Home Office Energie sparen. Sind Sie Arbeitgeber und möchten Ihren Mitarbeitern ein Home Office einrichten? Dann kontaktieren Sie das kompetente Team von PC-SPEZIALIST ganz in Ihrer Nähe. Unsere IT-Experten beraten Sie vor Ort umfangreich zu Lösungsmöglichkeiten und stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung.
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Quellen: Bundesgesetzblatt, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, heise, Pexels/Christina Morillo (Headerbild)
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