Beleidigungen und Schmähungen im scheinbar anonymen Raum, den sozialen Medien, sind leider alltäglich. Auch der Chef kann zum Opfer werden. Die Folge für den hetzenden Arbeitnehmer kann die fristlose Kündigung sein.
Ob die rechtens ist und wie deutsche Gerichte im Fall von Beleidigungen auf WhatsApp urteilen, erfahren Sie hier.
Unser Beitrag über die fristlose Kündigung im Überblick:
Fristlose Kündigung nach Beleidigung
Wer sich seinem Chef oder Kollegen gegenüber „in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise“ äußert, dem droht die fristlose Kündigung. Und zwar auch dann, wenn die Äußerungen in einem privaten Chat getätigt wurden.
Auf die Vertraulichkeit solcher Äußerungen kann sich der Urheber nämlich nur im Ausnahmenfall berufen, wie das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Az.: 2 AZR 17/23) jetzt entschieden hat. Das zeigt, Hass im Netz ist weit mehr als ein Kavaliersdelikt und zwar auch in geschlossenen und somit privaten Chatgruppen auf WhatsApp.
Genau dort nämlich hatten die Beleidigungen stattgefunden: In einer privaten WhatsApp-Gruppe unter sieben Kollegen von TUIfly aus Hannover. Unter anderem hieß es dort: „Unsere Piloten müssten alle vergast werden“ oder „Ich sehne den Tag herbei wo diese Bude anfängt zu brennen“. Ursache für die Äußerungen waren Konflikte mit dem Arbeitgeber. Eines der Gruppenmitglieder gab Teile des Chatverlaufs weiter, der schließlich beim Betriebsrat landete. Der Arbeitgeber reagierte mit fristlosen Kündigungen, denen der Betriebsrat zustimmte.

Eine private Chatgruppe ist kein rechtsfreier Raum, urteilte jetzt das Bundesarbeitsgericht. Bild: Pexels/Sora Shimazaki
Chatgruppe kein rechtsfreier Raum
Die Arbeitnehmer wehrten sich zunächst erfolgreich gegen die Kündigung. Sie beriefen sich nämlich auf die im Grundgesetz geschützte vertrauliche Kommunikation, der der Gruppenchat gedient habe. Und das Landesarbeitsgericht gab der Kündigungsschutzklage (Az.: 15 Sa 284/22) statt. Es erklärte, dass die Betroffenen davon ausgehen konnten, dass ihre Äußerungen in der WhatsApp-Gruppe vertraulich waren.
Dem widersprach das Bundesarbeitsgericht nun. Auch eine private Chatgruppe ist kein rechtsfreier Raum. Und Äußerungen, die weit mehr als nur unter die Gürtellinie gehen, können, wenn sie bekannt werden, schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.
Deshalb urteilte das Bundesarbeitsgericht, dass Arbeitnehmer bei beleidigenden und menschenverachtenden Äußerungen auch in einem privaten WhatsApp-Chat mit einer fristlosen Kündigung rechnen müssen. Doch was ist mit der im Grundgesetz verankerten vertraulichen Kommunikation?
Chat als Grund für fristlose Kündigung
Während der Anwalt des beklagten Arbeitgebers ganz klar feststellte, dass auch eine geschlossene WhatsApp-Gruppe kein Bollwerk gegen die Außenwelt sei, warnte der Anwalt der Arbeitnehmer vor weitreichenden Konsequenzen der Entscheidung. Seiner Meinung nach könne niemand mehr auf Vertraulichkeit bauen. „Das Briefgeheimnis ist quasi geöffnet“, sagte er.
Aber, so urteilte das Gericht, eine Vertraulichkeitserwartung sei nur dann berechtigt, wenn die Mitglieder der Chatgruppe den besonderen persönlichkeitsrechtlichen Schutz einer Sphäre vertraulicher Kommunikation in Anspruch nehmen können. Oder anders: Es kommt auf die Nachricht und die Größe der Gruppe an.
Bislang war die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte unterschiedlich. Denn Chat-Inhalte können stets gespeichert und weitergeleitet werden – anders als das gesprochene Wort in einem privaten Raum. Der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing erklärt, dass Beleidigungen mit betrieblichem Bezug „ein klassischer Grund für eine fristlose Kündigung“ seien. Kein Wunder also, dass grobe Beleidigungen und Ehrverletzungen von Kollegen und Arbeitgebern in den sozialen Medien immer öfter vor Gericht landen. Das Spektrum ist breit, es reicht von der Weiterleitung intimer Fotos bis zur Kündigung per WhatsApp.

Bevor Sie eine Kündigung riskieren, suchen Sie lieber das klärende Gespräch. Bild: ©Wolfilser/ stock.adobe.com
Ärger über schlechte IT? PC-SPEZIALIST hilft!
Unser Tipp: Lassen Sie sich auch nicht in einem scheinbar sicheren Chat zu Äußerungen hinreißen, die Sie hinterher bereuen könnten. Egal, wie sehr Sie sich über Ihren Vorgesetzten ärgern, verletzende Beleidigungen sind immer fehl am Platze.
Vielleicht ärgern Sie sich sogar über eine schlechte IT-Ausstattung oder ein fehlendes Diensthandy? Auch das ist kein Grund für üble Nachrede und Hetzereien. Suchen Sie doch lieber das Gespräch oder, wenn gar nichts mehr am Arbeitsplatz stimmt, einen neuen Arbeitgeber. Dann sind Sie Teil des Big Quit. Und vielleicht stellen Sie hinterher fest, wie gut der alte Job war und wollen zurück zur alten Firma. Haben Sie sich allerdings so verhalten, dass Ihnen eine fristlose Kündigung drohte, ist an Job Boomeranging nicht zu denken.
In Sachen IT ist PC-SPEZIALIST auf jeden Fall der richtige Ansprechpartner. Ihr Firmenlaptop ist defekt? Empfehlen Sie Ihrem Chef die IT-Experten von PC-SPEZIALIST in Ihrer Nähe, damit Ihre IT-Ausstattung wieder dem neuesten Stand der Technik entspricht.
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Quellen: it-daily, heise, Bundesarbeitsgericht, Bundesarbeitsgericht, tagesschau, lto, Pexels/Vladislav Šmigelski (Headerbild)
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