Dank Corona sind zahlreiche Arbeitnehmer zurzeit im Homeoffice. Aber könnt ihr Homeoffice absetzen? Von der Steuer? Was ist zu beachten, wenn ihr eure Steuererklärung abgebt?
Auch wenn es erst um die Steuererklärung für das laufende Jahr im kommenden geht, haben wir für euch nachgeforscht.
Homeoffice absetzen – geht das?
Wer von der Steuer sein Homeoffice absetzen möchte, der muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So dürft ihr beispielsweise nicht euer Esszimmer oder gar das Sofa mit Couchtisch zum Arbeiten nutzen. Nein, ihr müsst in einem separaten Zimmer arbeiten, das abschließbar ist.
Sonst erkennt das Finanzamt Ausgaben für das Arbeiten im HO nicht an. Damit sind die Hürden, wie ihr Homeoffice von der Steuer absetzen könnt, für viele ziemlich hoch. Denn wer hat schon ein Zimmer nur fürs Arbeiten am PC übrig?
Aber wie ist die Lage aktuell? Viele von euch sitzen vermutlich dank Corona-Krise im Homeoffice. Und vermutlich tun viele das nicht freiwillig. Immerhin könnt ihr durch den Weg zur Arbeit eure Steuerlast dank Pendlerpauschale erheblich senken. Doch die fällt nun für alle weg, die im Homeoffice sind. Gibt es Lockerungen vom Staat, um Homeoffice absetzen zu können?

Wer Homeoffice von der Steuer absetzen will, musst strenge Vorgaben erfüllen. Bild: Pixabay
Homeoffice steuerlich absetzen? Staat zeigt sich stur
Auf Anfrage beim bayrischen Finanzministerium, ob Finanzämter wegen der Corona-Krise und den damit vielfach verbundenen Auflagen, im Homeoffice zu arbeiten, flexibler und eher im Sinne des Steuerzahlers handeln, ist die Antwort eindeutig.
„Die steuerliche Behandlung von Aufwendungen für die sog. häusliche Arbeitsecke im Homeoffice ist im Einkommensteuergesetz geregelt. Die Länder, und damit auch die Finanzämter, sind beim Besteuerungsverfahren an das Einkommensteuergesetz gebunden. Nach diesem Gesetz kann eine Arbeitsecke, also ein Arbeitsplatz in einem Raum, der zu einem nicht unerheblichen Teil auch privat genutzt wird, nicht steuerlich geltend gemacht werden.“
Das bedeutet: Steuerlich absetzen kann nur derjenige sein Homeoffice, der tatsächlich einen separaten Arbeitsraum hat. Wer zwangsweise im HO arbeitet, aber eben nicht über einen extra Arbeitsraum verfügt, kann die Ausgaben nicht absetzen. Ob es sich um anteilige Kosten für Heizung, Wasser oder Telefonate mit dem privaten Telefon handelt – hier heißt es Pech gehabt.
Homeoffice absetzen – Hoffen auf Zeit
Zurzeit halten sich die Ämter strikt an aktuelle Gesetze. Da ihr aber erst in der Einkommenssteuererklärung für 2020, also erst im kommenden Jahr, Homeoffice absetzen könnt – oder auch nicht, könnt ihr noch hoffen, dass der Staat seinen Bürgern entgegen kommt und das Zwangs-Homeoffice, in dem sich viele befinden, steuerlich absetzbar macht.
Immerhin: Ein Grund, Homeoffice steuerlich abzusetzen, ist, wenn euch kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, berichtet Tagesschau.de unter Berufung auf Hans Daumoser (Lohnsteuerhilfe Bayern). Wer also vom Chef verordnet ins Homeoffice geht und einen separaten Raum zum Arbeiten nutzt, hat gute Karten.
Wer bislang bereits regelmäßig im Homeoffice gearbeitet hat, weiß, welche Ausgaben von der Steuer absetzbar sind, um die Steuerlast zu senken. Lasst es uns unbedingt in den Kommentaren wissen, welche Tricks und Tipps ihr habt. Für alle, die noch eine Homeoffice-Ausstattung benötigen, stehen unsere PC-SPEZIALIST-Partner vor Ort bereit. Sie haben attraktive Lösungen für euch parat, sodass ihr problemlos im Homeoffice arbeiten könnt.
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