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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Loqon IT Service
- Allgemeine Regelungen
2 Geltungsbereich / Bindungsfrist
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für Geschäftsbeziehungen von Loqon IT Service, Inhaber Daniel Körfgen, Mitscherlichstr. 5, 79108 Freiburg im Breisgau (nachfolgend „Loqon IT Service“) mit ihren Kunden.
- Loqon IT Service bietet Kunden Leistungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Software- und Hardwareprodukten. Der Vertragsinhalt richtet sich immer nach den von Loqon IT Service erstellten und vom Kunden angenommenen Angebots-/Vertragsunterlagen („Angebot“). Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Angebot (einschließlich etwaiger Anlagen) und den AGB geht das Angebot vor. Weitere in diesen AGB referenzierte Dokumente kommen nachrangig hierzu zur Anwendung.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden anstelle dieser oder ergänzend zu diesen AGB nur dann Vertragsbestandteil, wenn Loqon IT Service dies im Rahmen des Vertragsschlusses gegenüber dem Kunden ausdrücklich schriftlich bestätigt. Dem Kunden ist bewusst, dass der Beginn der Leistungserbringung durch Loqon IT Service unter keinen Umständen als Akzeptanz von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden zu verstehen ist.
- Loqon IT Service behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Der Kunde wird sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen schriftlich über die Änderungen informiert. Im Rahmen dieser Information werden dem Kunden die neuen AGB mitgeteilt. Er ist berechtigt, der Geltung der neuen AGB innerhalb von vier Wochen nach Zugang dieser Mitteilung zu widersprechen. Unterlässt der Kunde einen Widerspruch, werden die geänderten AGB nach Ablauf der sechswöchigen Frist Vertragsbestandteil. Auf diese Frist wird Loqon IT Service den Kunden im Rahmen der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.
- Loqon IT Service hält sich an ein Angebot für 14 Tage ab dem Datum der Abgabe des Angebotes gebunden.
3 Leistungen von Loqon IT Service
- Die im Rahmen einer Geschäftsbeziehung von Loqon IT Service erbrachten Leistungen bestehen in der Regel aus den folgenden Elementen:
- Zeitlich beschränkte Bereitstellung einer oder mehrerer Software-Anwendungen von Drittanbietern („Standardsoftware“) zum Eigenbetrieb durch den Kunden sowie dem Monitoring der Standardsoftware („Managed Services“);
- Dauerhafte Überlassung von Hardware („Hardware-Kauf“);
- Zeitlich beschränkte Bereitstellung von SaaS/Cloud-Services von Drittanbietern zum Zwecke des Eigenbetriebs durch den Kunden („Reselling“);
- auf Managed Service oder Reselling bezogene Beratungs- sowie sonstige Unterstützungsleistungen (gemeinsam „Supportleistungen“).
- Zusätzlich zu den Allgemeinen Regelungen (A.) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die jeweiligen Ergänzenden Bedingungen für Managed Services (B.), die den Kauf von Hardware (C.), für Reselling (D.) und für Supportleistungen (E.). Die Ergänzenden Bedingungen gehen den Allgemeinen Regelungen vor, soweit sie diesen widersprechen.
- Loqon IT Service erbringt die Leistungen gemäß dem Angebot.
- Loqon IT Service setzt zur Erbringung der Leistungen sorgfältig ausgewählte eigene Mitarbeiter oder Dritte als Subunternehmer mit den jeweils erforderlichen Qualifikationen ein. Loqon IT Service ist jederzeit berechtigt, zur Leistungserbringung eingesetzte eigene Mitarbeiter oder Dritte durch solche mit vergleichbarer Qualifikation und Erfahrung zu ersetzen. Wurden diese Mitarbeiter dem Kunden namentlich kommuniziert, wird Loqon IT Service den Kunden über den Ersatz informieren.
- Die vereinbarte Vergütung deckt nur den im Angebot dokumentierten Leistungsumfang ab. Vereinbarte Zusatzleistungen werden gesondert auf Basis der vereinbarten Preise berechnet. Soweit die Leistungsbeschreibung im Angebot unbeabsichtigte Lücken oder Unklarheiten enthält, ist Loqon IT Service berechtigt, die Leistungsbeschreibung entsprechend nach billigem Ermessen anzupassen.
4 Allgemeine Pflichten des Kunden
- Der Kunde erkennt seine (in diesen AGB und ggf. zusätzlich im Angebot genannten) Mitwirkungspflichten als Voraussetzung für die Leistungserbringung durch Loqon IT Service und damit als seine vertraglichen Pflichten an.
- Soweit ein Betrieb der Leistungen auf den Systemen des Kunden vereinbart ist („Eigenbetrieb“), ist die Bereitstellung der Leistungen an bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der beim Kunden eingesetzten technischen Infrastruktur geknüpft. Der Kunde wird sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Leistungen und ihre technischen Anforderungen (z. B. in Bezug auf Browser, Client-Hardware und Netzwerkverbindung) informieren und diese beachten. Er trägt das Risiko, ob die Leistungen seinen Wünschen und Gegebenheiten entsprechen.
- Soweit ein Eigenbetrieb durch den Kunden vereinbart ist, sorgt der Kunde für die kundenseitige Arbeitsumgebung für die Leistungen (nachfolgend „IT-Systeme“) entsprechend den Vorgaben von Loqon IT Service. Es liegt in seinem Verantwortungsbereich, den ordnungsgemäßen Betrieb der notwendigen IT-Systeme erforderlichenfalls durch Wartungsverträge mit Dritten sicherzustellen. Der Kunde beachtet insbesondere die Vorgaben von Loqon IT Service hierzu. Er gewährt Loqon IT Service unmittelbar und mittels Datenfernübertragung Zugang zu der beim Kunden installierten Standardsoftware und den sonstigen zu betreuenden Systemen sowie zu den IT-Systemen und stellt alle vorhandenen Unterlagen (z.B. Logfiles) zur Verfügung, die es Loqon IT Service ermöglichen, Störungen und Fehler nachzuvollziehen und zu reproduzieren.
- Technische Anforderungen und Vorgaben gemäß den Ziffern 2 und 4.3 können sich von Zeit zu Zeit ändern, insbesondere im Zusammenhang mit Aktualisierungen der Standardsoftware. Loqon IT Service macht dem Kunden die aktuellen Anforderungen und Vorgaben in Form von „Release Notes“ laufend zugänglich und informiert den Kunden rechtzeitig vor einer Änderung der Anforderungen und Vorgaben. Der Kunde wird aktuelle Anforderungen und Vorgaben unverzüglich umsetzen, es sei denn, dies ist dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen der Parteien nicht zumutbar.
- Der Kunde benennt schriftlich mindestens einen Ansprechpartner für Loqon IT Service und eine Anschrift und E-Mail-Adresse, unter der die Erreichbarkeit des Ansprechpartners sichergestellt ist. Der Ansprechpartner muss in der Lage sein, für den Kunden die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Der Ansprechpartner sorgt für eine gute Kooperation mit dem Ansprechpartner bei Loqon IT Service.
- Soweit ein Eigenbetrieb durch den Kunden vereinbart ist, trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für die Definition, Dokumentation und Ausführung seiner Prozesse im Anwendungsbereich der Standardsoftware, insbesondere bezüglich der Konfiguration der Standardsoftware und IT-Systeme, die Systemverwaltung, Anwendungs- und Datensicherheitsrichtlinien sowie sonstiger gesetzlicher Anforderungen.
- Soweit Loqon IT Service verpflichtet ist, Leistungen zu erbringen, zu deren Durchführung Loqon IT Service remote auf IT-Systeme des Kunden zugreifen muss, ist der Kunde verpflichtet, den entsprechenden Zugriff zu ermöglichen.
- Soweit für die Erbringung der Leistungen eine Nutzung von IT-Systemen des Kunden, insbesondere Software, durch Loqon IT Service erforderlich ist, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich die Lizenzen und Genehmigungen zur Nutzung der IT-Systemen des Kunden zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst auch die Pflicht des Kunden, die für die Nutzung der IT-Systemen nötigen Zustimmungen bei Dritten einzuholen, um Loqon IT Service die Erbringung der Leistungen zu ermöglichen. Der Kunde ist für die Wartung seiner IT-Systeme verantwortlich, um diese in einem Zustand zu halten, der für die Erbringung der Leistungen durch Loqon IT Service erforderlich ist.
- Liegt ein Verstoß gegen Nutzungsrechte des Kunden durch Loqon IT Service vor, wird der Kunde nach Kräften an der Aufklärung von Verletzungshandlungen und deren Umfang mitwirken, insbesondere Loqon IT Service über die entsprechende Verletzungshandlung in Kenntnis setzen.
- Erfüllt der Kunde eine Pflicht oder Obliegenheit nicht, nicht ordnungsgemäß oder verspätet und kann Loqon IT Service seine Leistungen deshalb nicht vertragsgemäß erbringen, so ist Loqon IT Service für dem Kunden hieraus entstehende Nachteile nicht verantwortlich. Den hierdurch verursachten Mehraufwand, insbesondere für verlängerte Bereitstellung des eingesetzten Personals oder Sachmittel, wird Loqon IT Service dem Kunden zu den vereinbarten Preisen zusätzlich in Rechnung stellen. Sonstige weitergehende Rechte von Loqon IT Service wegen unterbliebener oder unzureichender Mitwirkung des Kunden bleiben unberührt.
5 Preise und Zahlungsbedingungen
- Die im Angebot bestimmten Preise sind Nettopreise, zu denen jeweils die gesetzlich bestimmte Umsatzsteuer hinzukommt. Die Vergütung für die Managed Services, Supportleistungen und Reselling Leistungen werden zu Beginn eines Vertragsjahres (Jahreslizenz) bzw. zu Beginn des jeweiligen Monats (Monatslizenz) im Voraus, die Vergütung für den Kauf von Hardware wird nach Vertragsschluss in Rechnung gestellt, soweit nicht im Angebot abweichend festgelegt.
- Sofern sich die Vergütung nach geleisteten „Manntagen“, „Personentagen“, o.ä. bemisst, entspricht ein solcher „Tag“ jeweils bis zu acht Zeitstunden pro Person in der Zeit von 09:00 bis 18:00 Uhr an Werktagen am Sitz von Loqon IT Service (Montag-Freitag).
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang zahlbar. Im Zweifel gelten Rechnungen drei Werktage nach Rechnungsdatum als zugegangen. Die Gewährung von Skonto ist ausgeschlossen.
- Preisänderungen kündigt Loqon IT Service dem Kunden schriftlich und ausdrücklich mindestens drei (3) Monate vor Ende des Vertragsjahres an. Im Falle einer Preiserhöhung ist der Kunde binnen vier (4) Wochen nach Zugang der Benachrichtigung berechtigt, der Preiserhöhung zu widersprechen. Sofern der Kunde nicht widerspricht, gelten die neuen Preise für das neue Vertragsjahr und Folgejahre bis zu einer etwaigen weiteren Preisänderung. Widerspricht der Kunde, kann Loqon IT Service das Vertragsverhältnis mit dem Kunden mit einer Frist von sechs (6) Wochen zum Ende des Vertragsjahres kündigen.
- Reisekosten, Spesen und sonstige Nebenkosten sowie Auslagen, die für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen durch Loqon IT Service anfallen, werden dem Kunden zusätzlich und nach Aufwand in Rechnung gestellt, soweit nicht im Angebot abweichend festgelegt. Sofern nicht im Einzelfall anders vereinbart, stellt Loqon IT Service für Reisen an Kundenstandorte , die weniger als 1 Stunde (einfache Zeit) vom Sitz von Loqon IT Service erfordern, mit der im Angebot vereinbarte Pauschale in Rechnung.
6 Nutzungsrechte des Kunden
- Die Rechte des Kunden an der Standardsoftware und Reselling Leistungen bestimmen sich ausschließlich nach den jeweils gültigen Lizenzbedingungen (vgl. für die Standardsoftware Ziffer 2 Teil B und Reselling Ziffer 2 Teil D). Beide Parteien verpflichten sich zur Beachtung dieser Lizenzbedingungen.
- Sofern Informationen, Software oder Dokumentation unentgeltlich überlassen werden – wie z.B. im Falle von Open Source Software –, haftet Loqon IT Service nicht für Rechts- und Sachmängel der Informationen, Software und Dokumentation, insbesondere für deren Richtigkeit, Fehlerfreiheit, Freiheit von Schutz- und Urheberrechten Dritter, Vollständigkeit und/oder Verwendbarkeit. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
- Der Kunde räumt Loqon IT Service das einfache Recht ein, beim Kunden bestehendes geistiges Eigentum kostenlos zu nutzen, soweit dies für die Leistungserbringung durch Loqon IT Service erforderlich ist.
7 Rechte des Kunden bei Rechtsmängeln
- Loqon IT Service gewährleistet, dass durch die überlassene Standardsoftware, Hardware und Saas/Cloud Services bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter verletzt werden. Diese Gewährleistung setzt voraus, dass der Kunde Loqon IT Service von gegen ihn geltend gemachten Rechten Dritter unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzt und Loqon IT Service die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen überlässt. Der Kunde wird Loqon IT Service dabei kostenlos in zumutbarem Umfang unterstützen, insbesondere hierfür erforderliche Informationen überlassen. Gesetzliche Rügeobliegenheiten des Kunden bleiben unberührt. Rechte in diesem Sinne sind nur solche, die dem Dritten in der Bundesrepublik Deutschland sowie in den Staaten zustehen, in denen der Kunde die überlassene Standardsoftware, Hardware und Saas/Cloud Services bestimmungsgemäß nutzt.
- Kann der Kunde die überlassene Standardsoftware, Hardware und Saas/Cloud Services wegen eines entgegenstehenden Rechts eines Dritten nicht vertragsgemäß nutzen, so kann Loqon IT Service nach eigener Wahl entweder (a) die Leistungen so verändern, dass das Recht des Dritten nicht mehr verletzt wird, oder (b) dem Kunden die benötigte Befugnis zur Nutzung der Leistungen verschaffen. Die Selbstvornahme durch den Kunden oder durch Einbeziehung Dritter ist ausgeschlossen. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 8.
- Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln bestehen nicht, soweit die überlassene Standardsoftware, Hardware und Saas/Cloud Services nach Entgegennahme durch den Kunden oder Dritte geändert wurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Rechtsverletzung nicht Folge der Änderungen ist. Ansprüche des Kunden bestehen ebenfalls nicht bei Rechtsverletzungen infolge einer Kombination der Standardsoftware, Hardware und Saas/Cloud Services mit solchen Leistungen oder Produkten Dritter, die diesbezüglich keine Subunternehmer von Loqon IT Service sind.
Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist Loqon IT Service berechtigt, die Loqon IT Service entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die durch Loqon IT Service geleistete Unterstützung ist durch den Kunden zu den mit Loqon IT Service vereinbarten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, marktüblichen Preisen zu vergüten.
8 Haftung
- Loqon IT Service haftet unbeschränkt für grob fahrlässig oder vorsätzlich von Loqon IT Service, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführte Schäden. Loqon IT Service haftet ferner unbeschränkt für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen durfte (sog. Kardinalpflichten), haftet Loqon IT Service auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit. Diese Haftung ist auf den Ersatz der Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren. Eine weitergehende Beschränkung der Haftung für alle Fälle leichter Fahrlässigkeit wird im Angebot ggf. individuell vereinbart.
Zudem ist a) in den Fällen der Erbringung von Managed Service, und Resellingleistungen die Haftung nach § 536a BGB und b) in den Fällen, in denen dem Kunden Software und sonstige Leistungen kostenlos zu Testzwecken überlassen wird, die Haftung von Loqon IT Service für alle Fälle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Abgesehen von den Fällen unbegrenzter Haftung gemäß Ziffer 1 ist die Haftung für indirekte Schäden ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter von Loqon IT Service und finden auch im Falle vorvertraglicher oder deliktischer Haftung Anwendung.
- Die Haftung von Loqon IT Service für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Soweit Loqon IT Service für die Sicherung von Daten des Kunden nicht verantwortlich ist (d.h. insbesondere in den Fällen des Reselling), ist im Fall von Datenverlusten die Haftung von Loqon IT Service auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei pflichtgemäßer Datensicherung seitens des Kunden entstanden wäre.
9 Geheimhaltung und Datenschutz
- Die Parteien werden alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden geheimhaltungsbedürftigen Informationen der anderen Partei geheim halten, d.h. mit der gebotenen Sorgfalt vor Kenntnisnahme durch Unbefugte schützen. Befugt im Sinne dieser Regelung sind die vertragsgemäß eingesetzten Unterauftragnehmer (einschließlich des IT-Infrastrukturanbieters, mit dessen Hilfe Loqon IT Service die Managed Service erbringt) sowie Mitarbeiter von Loqon IT Service. Die Parteien verpflichten sich, nur solche Mitarbeiter oder Dritte in die Zusammenarbeit einzubeziehen, die sie zuvor in vergleichbarer Form zur Geheimhaltung verpflichtet haben.
- Geheimhaltungsbedürftig sind alle Informationen einer Partei – unabhängig von ihrer Form –, die schriftlich als geheimhaltungsbedürftig gekennzeichnet sind oder deren Geheimhaltungsbedürftigkeit sich eindeutig aus ihrer Natur ergibt, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
- Nicht geheimhaltungsbedürftig sind Informationen, von denen die empfangene Partei nachweisen kann, dass sie entweder (a) allgemein zugänglich sind oder waren, (b) ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bereits im Besitz der Partei waren, (c) unabhängig und ohne Verwendung geheimhaltungsbedürftiger Informationen von einer anderen Partei entwickelt wurden oder (d) die Informationen rechtmäßig von einem Dritten erworben hat, der nicht zur Geheimhaltung verpflichtet war.
- Loqon IT Service wird die vereinbarten Anforderungen des Kunden an Datenschutz und Datensicherheit erfüllen. Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind. Soweit Loqon IT Service im Rahmen der Erbringung seiner Leistungen nach dieser Vereinbarung personenbezogene Daten verarbeitet, wird Loqon IT Service ausschließlich im Auftrag und auf Weisung des Kunden tätig. Die Parteien treffen hierzu eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
- Loqon IT Service ist berechtigt, eine Kopie der Projektunterlagen für rein interne Zwecke aufzubewahren, auch wenn diese geheimhaltungsbedürftige Informationen enthalten. Diese Berechtigung bedeutet jedoch keine Verpflichtung, d.h. Loqon IT Service kann insbesondere keine Speicherkapazitäten über den Zeitraum der Projektbearbeitung hinaus reservieren. Der Kunde ist für die Aufbewahrung seiner Projektinformationen und -ergebnisse allein verantwortlich.
- Die Geheimhaltungspflichten bestehen für drei Jahre über das Ende des jeweiligen Vertrages fort.
10 Laufzeit und Kündigung
- Loqon IT Service erbringt die vereinbarten Leistungen für Managed Services, Reselling sowie Supportleistungen ab Bereitstellung für eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr (Jahreslizenz) bzw. einem (1) Monat (Monatslizenz). Danach verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um ein (1) weiteres Jahr bzw. einen (1) Monat, solange eine Partei nicht spätestens drei (3) Monate bzw. drei (3) Wochen vor Ende der Laufzeit schriftlich ganz oder teilweise kündigt. Ausschlaggebend ist das Datum des Zugangs der Kündigung.
- Unbeschadet etwaiger Rechte zur ordentlichen Kündigung von Leistungen bleibt das Recht beider Parteien zur schriftlichen Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Besteht der Kündigungsgrund in einer Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung, hat die kündigende Partei vor Kündigung der anderen Partei eine angemessene Frist zur Behebung des Grundes für die Kündigung zu setzen. Als wichtiger Grund für eine Kündigung gelten alle Umstände, die eine weitere Zusammenarbeit mit der anderen Partei unzumutbar machen, insbesondere auch Zahlungsverzug mit erheblichen Beträgen, eine Geschäftseinstellung durch Loqon IT Service oder wiederholte oder andauernde schwere Mängel in der Leistungserbringung oder Mitwirkung.
- Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen; die Textform (bspw. E-Mail) ist zulässig.
11 Allgemeine Bestimmungen
- Sofern es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen (§ 14 BGB) handelt, gilt Folgendes: Die Parteien dürfen ihre Firmen und Marken gegenseitig öffentlich als Referenz verwenden. Darüber hinaus hat der Kunde die Möglichkeit, auf Grundlage einer separaten Vereinbarung für Loqon IT Service als Referenzkunde aufzutreten.
- Die Abtretung von Rechten oder Pflichten des Kunden aus dem Vertrag an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Loqon IT Service ausgeschlossen.
- Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung möglich.
- Ist nach diesen AGB die Schriftform erforderlich, reicht zu deren Einhaltung die Textform aus, es sei denn, dies ist im Einzelfall abweichend geregelt.
- Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau, sofern eine solche Vereinbarung zwischen den Parteien gesetzlich zulässig ist.
- Ergänzende Bestimmungen für Managed Services
1 Leistungsumfang
- Im Rahmen der Erbringung von Managed Service Leistungen erbringt Loqon IT Service für den Kunden die folgenden Leistungen:
- Bereitstellung der im Angebot aufgeführten Standardsoftware zur Nutzung durch den Kunden nach Maßgabe von Ziffer 2;
- Überwachung von Updates für Windows Betriebssysteme und Standardprogrammen
- Überwachung der Festplattengesundheit, SMART, Festplattenplatz
- Benachrichtigung des Kunden im Störungsfall
- Managed Emailchutz/-archivierung
- Managed Antivirenlösung
- Die Standardsoftware wird ausschließlich in maschinenlesbarer Form (sog. Objektcode) bereitgestellt. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes ist ausgeschlossen. Soweit jedoch die Lizenzbedingungen für Open Source Software eine Herausgabe des Quellcodes vorsehen, wird Loqon IT Service diesen auf Verlangen des Kunden gegen entsprechenden Aufwendungsersatz zur Verfügung stellen.
Die Installation und Inbetriebnahme der Standardsoftware obliegt dem Kunden, es sei denn, dies ist im Angebot abweichend geregelt.
- Die Funktionalitäten der Standardsoftware im Einzelnen sowie die Leistungen zum Monitoring sind im Angebot näher beschrieben. Loqon IT Service ist jederzeit berechtigt, die Funktionalität der Standardsoftware zu erweitern oder die Standardsoftware in anderer Weise anzupassen.
2 Nutzungsrechte an Standardsoftware
- Der Umfang der dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte an der Standardsoftware bestimmt sich nach den einschlägigen Nutzungs- und Lizenzbedingungen des Drittanbieters. Diese sind im Angebot näher beschrieben. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der Nutzungs- und Lizenzbedingungen.
Sofern dem Angebot keine Nutzungs- und Lizenzbedingungen für die Standardsoftware beigefügt sind, räumt Loqon IT Service dem Kunden und den vom Kunden für die Nutzung der Standardsoftware vorgesehenen Mitarbeitern („Nutzer“) mit Zahlung der vereinbarten Preise das einfache, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare, jederzeit widerrufliche, auf die Laufzeit das Vertrages zeitlich und nach Maßgabe der folgenden Vorschriften inhaltlich beschränkte Recht ein, die Standardsoftware auf seinen IT-Systemen für den im Angebot vereinbarten Nutzerkreis verfügbar zu machen. Der Kunde darf zur produktiven Nutzung eine Kopie der Standardsoftware auf einem einzigen Server betreiben. Er ist berechtigt, eine zweite Kopie ausschließlich zu Testzwecken zu installieren.
Darüberhinausgehende Rechte an der Standardsoftware erhält der Kunde nicht.
- Der Kunde wird die Standardsoftware nur für seine internen Zwecke einsetzen. Er ist nicht berechtigt, die Standardsoftware über die nach Maßgabe dieser Vereinbarung erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder es Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere darf der Kunde weder die Standardsoftware selbst noch die Rechte an der Standardsoftware vermieten, verleihen, verkaufen, unterlizenzieren, Dritten zur Nutzung überlassen, abtreten oder übertragen, noch die Standardsoftware kopieren oder das Kopieren der Standardsoftware weder in Teilen noch als Ganzes genehmigen, ausgenommen in den hier ausdrücklich erlaubten Fällen. Nutzer gelten nicht als Dritte im Sinne dieser Regelung.
- Alle IT-Systeme, auf welchen die Standardsoftware ganz oder teilweise, kurzzeitig oder auf Dauer installiert bzw. kopiert wird, befinden sich in Deutschland, in Räumen des Kunden und stehen in seinem unmittelbaren Besitz. Bei Vorliegen einer schriftlichen Einwilligung von Loqon IT Service können sich die IT-Systeme auch in den Räumen eines verbundenen Unternehmens des Kunden oder eines Dritten befinden und in dessen unmittelbarem Besitz stehen (Outsourcing).
- Der Kunde darf die Standardsoftware weder bearbeiten noch dekompilieren oder disassemblieren, keine Programmteile herauslösen, Reverse Engineering vornehmen oder anderweitig versuchen, den Quellcode abzuleiten; ausgenommen in dem Maße, in dem der Kunde gemäß zwingendem Recht eine Bearbeitung, Reverse Engineering oder eine Dekompilierung vornehmen darf.
- Der Kunde wird alphanumerische Kennungen, Markenzeichen und Urheberrechtsvermerke, die sich in der Standardsoftware befinden, nicht entfernen.
- Wird dem Kunden das Nutzungsrecht für die Standardsoftware zu Testzwecken eingeräumt, beschränken sich seine Nutzungsrechte auf solche Handlungen, die der Feststellung des Zustands der Standardsoftware und der Eignung für den Betrieb beim Kunden dienen. Insbesondere ein produktiver Betrieb der Standardsoftware bzw. die Vorbereitung des produktiven Betriebs ist unzulässig.
- Jeder ergänzende Programmcode (z. B. Patch, Update), der dem Kunden zum Zwecke der Fehlerbehebung zur Verfügung gestellt wird, wird als Bestandteil der jeweils überlassenen Standardsoftware betrachtet und unterliegt den Bedingungen dieser AGB, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
- In allen Fällen, in denen die Nutzungsrechte des Kunden enden, sind vorhandene Kopien der Standardsoftware vom Kunden entweder gegen Nachweis zu vernichten oder an Loqon IT Service zurückzugeben. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben hiervon unberührt.
3 Besondere Pflichten des Kunden
Der Kunde wird die ihn zur Leistungserbringung und -abwicklung dieser Vereinbarung treffenden Pflichten erfüllen. Er wird insbesondere
- die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Passwörter wird er in regelmäßigen Abständen ändern;
- vor der Versendung von Daten und Informationen an die oder innerhalb der Standardsoftware diese auf Viren, Trojaner und ähnliche Elemente zu prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen, es sei denn, Virenschutzmaßnahmen sind Bestandteil der bei Loqon IT Service beauftragten Leistungen;
- Loqon IT Service auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Standardsoftware durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insb. aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Standardsoftware durch den Kunden verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von Loqon IT Service;
- die von ihm gemäß Ziffer 1 berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für die Nutzung der Standardsoftware aufgeführten Bestimmungen einzuhalten, insbesondere Ziffern 3.1 und 3.2. Loqon IT Service behält sich vor, von jedem Nutzer die elektronische Zustimmung zu einer ggf. in die Standardsoftware integrierten Endbenutzervereinbarung zu verlangen, die Voraussetzung für seine Nutzung der Standardsoftware ist;
- ordnungsgemäße Datensicherungen durchführen, indem der Kunde mindestens einmal täglich eine Sicherungskopie („Backup“) der von ihm gespeicherten Daten und Dokumente erstellt. Der Kunde stellt sicher, dass Backups vollständig und fehlerlos erstellt werden und dass die Daten und Dokumente mit vertretbarem Aufwand wiederherstellbar sind.
- Der Kunde wird von Loqon IT Service bereitgestellte Updates oder sonstige Maßnahmen zur Fehlerbehebung der Standardsoftware unverzüglich in Betrieb nehmen, es sei denn, dies ist dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen der Parteien nicht zumutbar.
- Die nachfolgende Regelung findet Anwendung bei Bereitstellung von Managed Services für eine bestimmte Nutzeranzahl bzw. wenn dies im Angebot entsprechend geregelt ist. Der Kunde wird während der Vertragsbeziehung mit Loqon IT Service und für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach Beendigung dieser Vertragsbeziehung vollständige und hinreichend detaillierte Aufzeichnungen über den vertragsgemäßen Umfang der Lizenzierung der Standardsoftware, insbesondere über die Anzahl der die Standardsoftware nutzenden Nutzer führen. Während der Vertragsbeziehung und für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach Beendigung dieser Vertragsbeziehung ist Loqon IT Service berechtigt, beim Kunden auf eigene Kosten eine Auditierung hinsichtlich des vertragsgemäßen Umfangs der Lizenzierung der Standardsoftware durchzuführen. Loqon IT Service kann diese Auditierung selbst oder durch einen Dritten durchführen, der kein Wettbewerber des Kunden und entsprechend zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Diese Auditierung wird mit einer Frist von mindestens zehn (10) Tagen gegenüber dem Kunden angekündigt und wird während der regulären Geschäftszeiten am Standort des Kunden in einer Weise durchgeführt, welche die normale Geschäftstätigkeit des Kunden nicht unangemessen stört. Eine Auditierung findet höchstens einmal jährlich statt. Der Kunde wird die Auditierung in zumutbarer Weise unterstützen und in angemessener Form die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Stellt sich im Zuge der Auditierung eine Unterlizenzierung des Kunden heraus, erstattet der Kunde Loqon IT Service die im Zusammenhang mit der Auditierung entstandenen Kosten. Die übrigen Rechte von Loqon IT Service bleiben unberührt.
4 Gewährleistung für Mängel
- Bei Mängeln der Standardsoftware gewährleistet Loqon IT Service den vertragsgemäßen Gebrauch durch Aktualisierung der Standardsoftware, sobald Loqon IT Service eine solche möglich ist. Als Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs gilt auch eine dem Kunde von Loqon IT Service zur Verfügung gestellte zumutbare Möglichkeit der Fehlerumgehung bezogen auf die Standardsoftware („Workaround“), soweit unter Berücksichtigung des Workaround ein unwesentlicher Fehler verbleibt.
- Die Standardsoftware ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang im Wesentlichen die vereinbarte Beschaffenheit hat, die im Angebot beschrieben ist. „Garantien“ (insb. über die Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit) werden durch Loqon IT Service hinsichtlich der Standardsoftware nicht abgegeben.
- Loqon IT Service erhält vom Kunden alle für die Beseitigung von Softwarefehlern benötigten Informationen. Der Anspruch des Kunden auf Mängelbeseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht reproduzierbar ist bzw. von handschriftlich oder maschinell festgehaltenen Ausgaben aufgezeigt werden kann.
- Mängelansprüche des Kunden verjähren in zwölf (12) Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Gesetzlich erforderliche Mängelanzeigen des Kunden haben unverzüglich schriftlich mit einer genauen Beschreibung des Problems zu erfolgen. Nur der Ansprechpartner (Ziffer A.5) ist zu Mängelanzeigen befugt.
- Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht, wenn seine Mängelansprüche verjährt sind.
- Mängelansprüche des Kunden bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder bei Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder im Zuge der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen.
- Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist Loqon IT Service berechtigt, die entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die durch Loqon IT Service geleistete Unterstützung ist durch den Kunden zu den mit Loqon IT Service vereinbarten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, marktüblichen Preisen zu vergüten.
5 Sonstige Leistungsstörungen
Loqon IT Service gewährleistet die vertragsgemäße und sorgfältige Ausführung der vertraglich vereinbarten Monitoring Leistungen nach den branchenüblichen Standards unter Berücksichtigung der speziellen Kenntnisse und Erfahrungen von Loqon IT Service. Für die Verletzung dieser Pflicht haftet Loqon IT Service im Rahmen der vereinbarten Haftungsbeschränkung. Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen.
6 Rückgabe
Nach Beendigung des Vertrages hat der Kunde die von Loqon IT Service überlassene Standardsoftware nebst der erstellten Sicherungskopien von den IT-Systemen zu deinstallieren und etwaige Installationsdateien zu löschen. Auf Wunsch von Loqon IT Service hat der Kunde die Erfüllung der vorgenannten Pflichten schriftlich zu bestätigen.
- Ergänzende Bestimmungen für den Kauf von Hardware
1 Leistungsumfang
Loqon IT Service überträgt dem Kunden gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung das Eigentum an Hardware. Die Funktionalität der Hardware im Einzelnen sowie ggf. ergänzende Leistungen von Loqon IT Service sind im Angebot näher beschrieben. Die Installation und Inbetriebnahme der Hardware obliegt dem Kunden, es sei denn, dies ist im Angebot abweichend geregelt.
2 Bereitstellung der Hardware
- Die Hardware wird vorinstalliert mit Konfigurations- und Installationsdokumentation in Textform, der Betriebssystemsoftware, Standardtreibern und der Anwendungssoftware gemäß Angebot dem Kunden bereitgestellt.
- Die Lieferung der Hardware erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden an den im Angebot aufgeführten Standort des Kunden.
- Die Einweisung und Schulung des Kunden und seiner Nutzer durch Loqon IT Service ist nicht geschuldet.
- Der Kunde prüft die generelle Betriebsbereitschaft und Vollständigkeit der gelieferten Hardware und bestätigt die Bereitstellung.
3 Nutzungsrechte an der Hardware
- Loqon IT Service gewährleistet, hinreichende Nutzungsrechte an der auf der Hardware vorinstallierten Betriebssystemsoftware sowie an den Standardtreibern und der Anwendungssoftware erworben zu haben. An diesen räumt Loqon IT Service dem Kunden einfache, nicht übertragbare, zeitlich unbeschränkte und räumlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte Nutzungsrechte in Verbindung mit der jeweiligen Hardware ein.
- Der Kunden verpflichtet sich zur Einhaltung der Nutzungs- und Lizenzbedingungen der auf der Hardware installierten Betriebssystemsoftware und der Anwendungssoftware. Die die jeweils einschlägigen Nutzungs- und Lizenzbedingungen bezüglich Hardware sind im Angebot näher beschrieben. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Seriennummern der Lizenzen der mit der Hardware zur Nutzung bereit gestellten Software zur Aktivierung von Software in Verbindung mit anderer Hardware zu nutzen und eigene Sicherungskopien anzufertigen.
4 Besondere Pflichten des Kunden
- Der Kunde gewährt Loqon IT Service am vereinbarten Tag der Anlieferung der Hardware Zugang zu den Räumlichkeiten des Kunden.
- Der Kunde hat Loqon IT Service während der Vertragslaufzeit zum Zwecke von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten, welche am Aufstellort zu erfolgen haben, nach Maßgabe seiner Sicherheits- und Zutrittsrichtlinien Zugriff auf die Hardware zu gewähren.
- Der Kunde hat Mängel sowie Beschädigungen der Hardware unverzüglich Loqon IT Service
5 Eigentumsvorbehalt
Loqon IT Service behält sich das Eigentum an der Hardware bis zur vollständigen Bezahlung vor.
6 Gewährleistung
- Bei Mängeln der Hardware gewährleistet Loqon IT Service den vertragsgemäßen Gebrauch durch Behebung der Mängel oder Lieferung mangelfreier Hardware. Loqon IT Service obliegt die Wahl zwischen der Mangelbeseitigung durch Nachbesserung oder Neulieferung.
- Die Hardware ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang im Wesentlichen die vereinbarte Beschaffenheit hat, die im Angebot beschrieben ist. „Garantien“ (insb. über die Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit) werden durch Loqon IT Service hinsichtlich der Hardware nicht abgegeben.
- Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass eine angemessene Back-up Routine eingerichtet ist und eine Datensicherung vor Beginn der Nachbesserungsarbeiten an der Hardware erfolgt. Bei Datenverlust im Rahmen der Nachbesserungsarbeiten hat Loqon IT Service nur den Aufwand zu tragen, der dadurch entsteht, dass Loqon IT Service aus einer Datensicherung die zerstörten Daten und durch das Einspielen eines Images des Liefergegenstandes den gesicherten Programmstand wiederherstellt. Verbringt Loqon IT Service die Hardware zum Zwecke der Reparatur in das Loqon IT Service Servicecenter, hat der Kunden die auf der Hardware gespeicherten Daten zu sichern und von der Hardware zu löschen.
- Im Übrigen gelten die Regelungen aus Ziffern 3 bis 4.7 der Ergänzenden Bestimmungen für Managed Services (B.) entsprechend.
- Ergänzende Bestimmungen für Reselling
1 Leistungsumfang
Im Rahmen der Erbringung der Reselling-Leistungen stellt Loqon IT Service dem Kunden während der Vertragslaufzeit SaaS/Cloud Services von Drittanbietern zur Verfügung.
Die Funktionalitäten der Saas/Cloud Services im Einzelnen sowie ggf. ergänzende Leistungen von Loqon IT Service sind im Angebot näher beschrieben.
2 Nutzungsrechte an den SaaS/Cloud Services
- Der Umfang der dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte an den SaaS/Cloud Services bestimmt sich nach den einschlägigen Nutzungs- und Lizenzbedingungen. Diese sind im Angebot näher beschrieben. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der Nutzungs- und Lizenzbedingungen. Sofern dem Angebot keine Nutzungs- und Lizenzbedingungen für die SaaS/Cloud Services beigefügt sind, räumt Loqon IT Service dem Kunden und den vom Kunden für die Nutzung der SaaS/Cloud Services vorgesehenen Mitarbeitern („Nutzer“) mit Zahlung der vereinbarten Preise das einfache, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare, jederzeit widerrufliche, auf die Laufzeit dieser Vereinbarung zeitlich und nach Maßgabe der folgenden Vorschriften inhaltlich beschränkte Recht, auf die jeweils aktuelle Version der SaaS/Cloud Services mittels Telekommunikation zuzugreifen und mittels eines Browsers die mit den SaaS/Cloud Services verbundenen Funktionalitäten gemäß dieser Vereinbarung zu nutzen. Darüberhinausgehende Rechte, insbesondere an den SaaS/Cloud Services erhält der Kunde nicht.
- Der Kunde wird die SaaS/Cloud Services nur für seine internen Zwecke einsetzen. Er ist nicht berechtigt, die SaaS/Cloud Services über die nach Maßgabe dieser Vereinbarung erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder es Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere darf der Kunde weder die SaaS/Cloud Services selbst noch die Rechte an den SaaS/Cloud Services vermieten, verleihen, verkaufen, unterlizenzieren, Dritten zur Nutzung überlassen, abtreten oder übertragen, noch die SaaS/Cloud Services kopieren oder das Kopieren der SaaS/Cloud Services weder in Teilen noch als Ganzes genehmigen, ausgenommen in den hier ausdrücklich erlaubten Fällen. Nutzer gelten nicht als Dritte im Sinne dieser Regelung.
- Wird dem Kunden das Nutzungsrecht für die SaaS/Cloud Services zu Testzwecken eingeräumt, beschränken sich seine Nutzungsrechte auf solche Handlungen, die der Feststellung des Zustands der SaaS/Cloud Services und der Eignung für den Betrieb beim Kunden dienen. Insbesondere ein produktiver Betrieb der SaaS/Cloud Services die Vorbereitung des produktiven Betriebs ist unzulässig.
3 Besondere Pflichten des Kunden
Die Regelungen aus Ziffer 3 der Ergänzenden Bestimmungen für Managed Services (B.) gelten entsprechend.
4 Gewährleistung
- Bei Mängeln der SaaS/Cloud Services gewährleistet Loqon IT Service den vertragsgemäßen Gebrauch durch Aktualisierung der SaaS/Cloud Services, sobald Loqon IT Service eine solche möglich ist. Als Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs gilt auch eine dem Kunde von Loqon IT Service zur Verfügung gestellte zumutbare Möglichkeit der Fehlerumgehung bezogen auf die SaaS/Cloud Services („Workaround“), soweit unter Berücksichtigung des Workaround ein unwesentlicher Fehler verbleibt.
- Die Leistungen sind frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang im Wesentlichen die vereinbarte Beschaffenheit hat, die im Angebot beschrieben ist. „Garantien“ (insb. über die Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit) werden durch Loqon IT Service hinsichtlich der Saas/Cloud Services nicht abgegeben.
- Im Übrigen gelten die Regelungen aus Ziffern 3 bis 4.7 der Ergänzenden Bestimmungen für Managed Services (B.) entsprechend.
5 Vertragswidrige Nutzung
- Loqon IT Service ist berechtigt, bei einer vertragswidrigen Nutzung der Saas/Cloud Services durch den Kunden (d.h. bei einer Nutzung über die in Ziffer 2 gewährten Rechte und/oder bei Verstoß gegen die in Ziffer 1 bis 3.2 der Ergänzenden Bestimmungen für Managed Services (B.) genannten Regeln, gemeinsam „Vertragswidrige Nutzung“) den Zugang zu den Saas/Cloud Services und zu deren Daten zu sperren, wenn der Kunde diesen Verstoß innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer Abmahnung durch Loqon IT Service nicht beseitigt hat.
- Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Zustand der Vertragswidrigen Nutzung dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewährten Unterlassungserklärung gegenüber Loqon IT Service sichergestellt ist. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die für die Saas/Cloud Services vereinbarte Vergütung zu zahlen.
- Ergänzende Bestimmungen für Supportleistungen
1 Leistungsumfang
Im Rahmen der Supportleistungen erbringt Loqon IT Service Support für Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit den technischen Einsatzvoraussetzungen und -bedingungen der Standardsoftware sowie SaaS/Cloud Services.
Die Supportleistungen im Einzelnen sind im Angebot beschrieben.
2 Inanspruchnahme
- Für die Inanspruchnahme von Supportleistungen stehen dem Kunden folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
- E-Mail: support@loqon.de
- Telefon: +49 (0)761 887993-00
Die Hotline wird auch anderen Kunden zur Verfügung gestellt. Kundenanfragen an die Hotline werden in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet.
- Loqon IT Service erbringt die Supportleistungen telefonisch, per E-Mail oder per Webkonferenz montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr, mit Ausnahme von Feiertagen am Sitz von Loqon IT Service („Supportzeiten“). Für die Supportzeiten gelten die Zeiten der Zeitzone am Sitz von Loqon IT Service. Sollen Leistungen außerhalb dieser Zeit erbracht werden, so müssen diese gesondert vereinbart und vergütet werden.
- Der Kunde hat Loqon IT Service das Recht zur Benutzung vom Kunden genutzten IT-Systeme Dritter zu verschaffen, soweit dies notwendig ist, um die geschuldeten Supportleistungen zu erbringen.
- Ansprechpartner des Kunden, die die Supportanfragen stellen, müssen in der Bedienung der Standardsoftware und SaaS/Cloud Services ausreichend geschult sein.
3 Besondere Pflichten des Kunden
- Der Kunde wird vor einer Fehlermeldung im Rahmen seiner Möglichkeiten eine Analyse der Systemumgebung durchzuführen, um sicherzustellen, dass der Fehler nicht auf Systemkomponenten zurückzuführen ist, die nicht vertraglich vereinbart sind. Der Kunde wird Loqon IT Service im Rahmen der Fehlermeldung eine nachvollziehbare Schilderung der Fehlersymptome und ausreichende Informationen zur Fehler- und Ursachensuche, soweit möglich, unter Übergabe anzufertigender schriftlicher Aufzeichnungen, Hardkopien oder sonstiger die Mängel veranschaulichender Unterlagen bereitstellen.
- Der Kunde hat Loqon IT Service das Recht zur Benutzung der IT-Systeme zu verschaffen und die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, soweit dies notwendig ist, um die geschuldeten Supportleistungen zu erbringen.
4 Unterlagen, Nutzungsrechte
Protokolle, Dokumentationen und ähnliche Unterlagen, die im Rahmen dieses Vertrages dem Kunden überlassen wurden, bleiben Eigentum von Loqon IT Service bzw. deren Subunternehmer und sind auf Wunsch innerhalb angemessener Frist nach Beendigung des Vertrags zurückzugeben.
5 Leistungsstörungen
Loqon IT Service gewährleistet die vertragsgemäße und sorgfältige Ausführung der vertraglich vereinbarten Supportleistungen nach den branchenüblichen Standards unter Berücksichtigung der speziellen Kenntnisse und Erfahrungen von Loqon IT Service. Für die Verletzung dieser Pflicht haftet Loqon IT Service im Rahmen der vereinbarten Haftungsbeschränkung. Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen.